I.
Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen sind
Vertragsbestandteile für die
gegenwärtigen und die künftigen
Lieferverträge, sofern nicht im Vertrag
ausdrücklich abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart
werden.
Anders lautende
Bedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen, auch wenn ihnen
nicht
ausdrücklich widersprochen
wird.
Durch die Bestellungen anerkennt der Besteller diese
Lieferbedingungen
als
rechtsverbindlich. Für den Fall, dass einzelne
Bestimmungen
unwirksam sind, verbleiben die restlichen
Bedingungen verbindlich.
II.
Abweichende
und/oder ergänzende Vereinbarungen unterliegen
der schriftlichen Zustimmung der Firma step Logomatsdeutschland e.k.
II. Auftragsannahme und Lieferpflicht
1) Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und/oder
der
schriftlichen
Auftragsbestätigung der step logomatsdeutschland e.K. Bei
mündlichen,
telegrafischen
oder
telefonischen Bestellungen ist die schriftliche
Auftragsbestätigung der
step logomatsdeutschland e.K. maßgebend. Bis zur schriftlichen
Auftragsbestätigung sind sämtliche
Angebote freibleibend. Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
2) Lieferungen erfolgen ab step logomatsdeutschland e.K. auf Vorkasse
und
Gefahr
des Auftraggebers.
3) Transportschäden müssen beim Empfang der Ware
sofort schriftlich
angezeigt
werden. Bei
Bahntransporten ist von der Güterabfertigung
eine
bahnamtliche Bescheinigung zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen
über den Schaden zu
verlangen. Wird versäumt,
diese Bescheinigung
zu
beschaffen, wird jeder Ersatzanspruch abgelehnt.
4) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit
eingehalten, ist aber
insbesondere
bei
Maschinenschäden,
Schwierigkeiten bei der
Rohstoffbeschaffung
und
in allen Fällen von höherer
Gewalt nicht verbindlich.
Ein
Rücktritt vom Vertrag
wegen Lieferverzug
bzw. die Geltendmachung
von
Schadenersatzansprüchen
ist erst nach Mahnung und
Setzung einer
angemessenen
Nachfrist zulässig.
5) Teillieferungen, Mehrlieferungen und Minderlieferungen sind
zulässig.
6) Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei
Unterlieferern, Fälle
der
höheren Gewalt,
Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahme
und Ausschuß eines wichtigen Arbeitsstückes,
Einschränkung
der
Energieversorgung sowie der verspätete
Eingang wesentlicher
Rohstoffe
befreien step logomatsdeutschland e.K. von der Einhaltung der
Lieferfristen.
Step
ist aber
verpflichtet, sich im besonderen Maße nach Wegfall der
Hemmnisse um
eine rasche Lieferung zu
bemühen. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind
in diesen Fällen ausgeschlossen.
Im Falle
objektiver Unmöglichkeit
der Lieferung und Leistung
haben
beide Parteien das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten
bzw. gilt
dieser
als aufgehoben.
Step logomatsdeutschland e.K. ist berechtigt, die bestellten
Waren auf
Kosten des
Bestellers und für dessen Rechnung und Gefahr
anderweitig
einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um
länger
als
eine Woche verzögert
wird.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1) Die Preise sind Nettopreise und zzgl. Der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die
Preise gelten ab Hauptsitz oder Niederlassung der step
logomatsdeutschland e.K.
ausschließlich Fracht. Diese werden extra berechnet.
III.
Für
die kompletten Preise und alle nehmen wir
für Druckfehler keine Haftung.
2)Die Zahlung ist zeitnah nach Bestellung vorzunehmen. Die Lieferung
erfolgt
nach Zahlungseingang innerhalb von spätestens 14 Tagen.
3) Die Verrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen, die
Zurückbehaltung fälliger
Rechnungsbeträge
sowie unberechtigte
Abzüge jeder Art sind unzulässig.
V. Gewährleistungsansprüche
1) Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Empfang
der Ware
schriftlich
gerügt
werden. Maßabweichungen und Farbabweichungen
sind
unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Ist
die Ware
infolge
von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft, oder fehlen
ihr
zugesicherte
Eigenschaften, so ist step logomatsdeutschland e.K. verpflichtet, sie
nach ihrer
Wahl entweder
nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreie
Ware zu
ersetzen. Bei Fehlschlägen
der Nachbesserung kann auch
Herabsetzung
der Vergütung
verlangt werden. Ware, die weder be-
oder
verarbeitet
worden ist, kann nicht beanstandet werden. Beanstandete
Ware ist
step logomatsdeutschland
e.K. unverzüglich
vorzulegen.
2) Der Auftraggeber muß step logomatsdeutschland e.K.
zunächst Gelegenheit zur
raschen
Nachbesserung
geben, soweit ihre Haftung nicht ausgeschlossen
ist. Step
logomatsdeutschland e.K. haftet für Mängel nur
bis zur Höhe der ab dem
Tage
der Lieferung gültigen
Herstellungskosten bzw.
bis zu dem Einkaufspreis,
zu
dem die entsprechende Rohware nachweisbar neu hergestellt
bzw.
eingekauft werden
kann.
3) Gewährleistungsansprüche verjähren ein
Jahr nach Erhalt der
Ware.
Schadenersatzansprüche
bleiben beschränkt
auf den
Fall
des
groben Verschuldens oder Vorsatz.
VI. Sonstige Bestimmungen
1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
des
Angebotes behält sich
step logomatsdeutschland e.K. Eigentums- und Urheberrecht
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Sie sind step logomatsdeutschland e.K., wenn der
Auftrag nicht
erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich
zurück zu geben.
2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B.
Maße, sind nur
annähernd maßgebend,
sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet
sind. Step logomatsdeutschland e.K. behält sich technische
Änderungen
während
der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und
Aussehen nicht grundsätzlich geändert wird.
3) Der Auftraggeber bestätigt durch die erfolgte
Auftragserteilung,
daß
von ihm zur Verfügung gestellte Entwürfe, Muster,
Designs, Logos,
Marken-
oder
Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werden
dürfen, insbesondere,
daß die
hierfür allenfalls erforderlichen Zustimmungen
Dritter
vorliegen. Der Auftraggeber erklärt sich damit
einverstanden,
daß step logomatsdeutschland
e.K. von ihr gefertigte Entwürfe,
Muster,
Designs,
Matten, Logos, Marken- und Firmenzeichen, etc., in Prospekten,
Anzeigen,
Internet, etc.,
nach Bedarf veröffentlicht. Der Auftraggeber
versichert
des weiteren, daß er step logomatsdeutschland
e.K. aufgrund der Verwendung
zur
Verfügung gestellter
Entwürfe, Muster,
Designs, Logos, Marken,
Firmenzeichen
oder Schriftzüge
nicht urheberrechtlich belangen wird,
bzw. daß er step
logomatsdeutschland e.K., für
den Fall, daß Dritte
gegen diese
urheberrechtliche
Verletzungen geltend machen, schad- und klaglos
halten wird.
VII. Schlussbestimmung
1) Erfüllungsort ist der Sitz von step logomatsdeutschland
e.K., Hamburg.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland