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AGBs


 

I.                    Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteile für die gegenwärtigen und die künftigen Lieferverträge, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbartwerden. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochenwird. Durch die Bestellungen anerkennt der Besteller dieseLieferbedingungen als rechtsverbindlich. Für den Fall, dass einzelneBestimmungen unwirksam sind, verbleiben die restlichen Bedingungen verbindlich.

II.                  Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen unterliegen der schriftlichen Zustimmung der Firma step Logomatsdeutschland e.k.

II. Auftragsannahme und Lieferpflicht
1) Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und/oderder schriftlichen Auftragsbestätigung der step logomatsdeutschland e.K. Bei mündlichen,telegrafischen oder telefonischen Bestellungen ist die schriftlicheAuftragsbestätigung der step logomatsdeutschland e.K. maßgebend. Bis zur schriftlichenAuftragsbestätigung sind sämtliche Angebote freibleibend. Nebenabredenbedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2) Lieferungen erfolgen ab step logomatsdeutschland e.K. auf Vorkasse undGefahr des Auftraggebers.
3) Transportschäden müssen beim Empfang der Ware sofort schriftlichangezeigt werden. Bei Bahntransporten ist von der Güterabfertigungeine bahnamtliche Bescheinigung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchenüber den Schaden zu verlangen. Wird versäumt, diese Bescheinigungzu beschaffen, wird jeder Ersatzanspruch abgelehnt.
4) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aberinsbesondere bei Maschinenschäden, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffungund in allen Fällen von höherer Gewalt nicht verbindlich.Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzug bzw. die Geltendmachungvon Schadenersatzansprüchen ist erst nach Mahnung und Setzung einerangemessenen Nachfrist zulässig.
5) Teillieferungen, Mehrlieferungen und Minderlieferungen sind zulässig.
6) Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferern, Fälleder höheren Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahmeund Ausschuß eines wichtigen Arbeitsstückes, Einschränkungder Energieversorgung sowie der verspätete Eingang wesentlicherRohstoffe befreien step logomatsdeutschland e.K. von der Einhaltung der Lieferfristen.Step ist aber verpflichtet, sich im besonderen Maße nach Wegfall derHemmnisse um eine rasche Lieferung zu bemühen. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.Im Falle objektiver Unmöglichkeit der Lieferung und Leistunghaben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw. giltdieser als aufgehoben. Step logomatsdeutschland e.K. ist berechtigt, die bestelltenWaren auf Kosten des Bestellers und für dessen Rechnung und Gefahranderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um längerals eine Woche verzögert wird.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
1) Die Preise sind Nettopreise und zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Hauptsitz oder Niederlassung der step logomatsdeutschland e.K. ausschließlich Fracht. Diese werden extra berechnet.

III.                Für die kompletten Preise und alle nehmen wir für Druckfehler keine Haftung.
2)Die Zahlung ist zeitnah nach Bestellung vorzunehmen. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb von spätestens 14 Tagen.
3) Die Verrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen, dieZurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigteAbzüge jeder Art sind unzulässig.



V. Gewährleistungsansprüche
1) Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Empfang der Wareschriftlich gerügt werden. Maßabweichungen und Farbabweichungensind unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Ist die Wareinfolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft, oder fehlenihr zugesicherte Eigenschaften, so ist step logomatsdeutschland e.K. verpflichtet, sienach ihrer Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreieWare zu ersetzen. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann auchHerabsetzung der Vergütung verlangt werden. Ware, die weder be- oderverarbeitet worden ist, kann nicht beanstandet werden. BeanstandeteWare ist step logomatsdeutschland e.K. unverzüglich vorzulegen.
2) Der Auftraggeber muß step logomatsdeutschland e.K. zunächst Gelegenheit zurraschen Nachbesserung geben, soweit ihre Haftung nicht ausgeschlossenist. Step logomatsdeutschland e.K. haftet für Mängel nur bis zur Höhe der ab demTage der Lieferung gültigen Herstellungskosten bzw. bis zu dem Einkaufspreis,zu dem die entsprechende Rohware nachweisbar neu hergestelltbzw. eingekauft werden kann.
3) Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Erhalt derWare. Schadenersatzansprüche bleiben beschränkt auf den Falldes groben Verschuldens oder Vorsatz.



VI. Sonstige Bestimmungen
1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagendes Angebotes behält sich step logomatsdeutschland e.K. Eigentums- und Urheberrechtvor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind step logomatsdeutschland e.K., wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglichzurück zu geben.
2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Maße, sind nurannähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlichbezeichnet sind. Step logomatsdeutschland e.K. behält sich technische Änderungenwährend der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert wird.
3) Der Auftraggeber bestätigt durch die erfolgte Auftragserteilung,daß von ihm zur Verfügung gestellte Entwürfe, Muster, Designs, Logos,Marken- oder Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werdendürfen, insbesondere, daß die hierfür allenfalls erforderlichen ZustimmungenDritter vorliegen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,daß step logomatsdeutschland e.K. von ihr gefertigte Entwürfe, Muster,Designs, Matten, Logos, Marken- und Firmenzeichen, etc., in Prospekten,Anzeigen, Internet, etc., nach Bedarf veröffentlicht. Der Auftraggeberversichert des weiteren, daß er step logomatsdeutschland e.K. aufgrund der Verwendungzur Verfügung gestellter Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken,Firmenzeichen oder Schriftzüge nicht urheberrechtlich belangen wird,bzw. daß er step logomatsdeutschland e.K., für den Fall, daß Dritte gegen dieseurheberrechtliche Verletzungen geltend machen, schad- und klagloshalten wird.



VII. Schlussbestimmung
1) Erfüllungsort ist der Sitz von step logomatsdeutschland e.K., Hamburg.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland